Dopplersonographie

Doppler-Sonographie (26 – 38 SSW)
Der Doppler-Ultraschall beruht auf einem besonderen physikalischen Effekt und stellt den Blutfluss in den kindlichen und einem Teil der mütterlichen Gefäße farbig und akustisch dar. Er wird vor allem in der Spätschwangerschaft (26 – 38 SSW) angewandt und birgt kein Risiko für die Schwangere und ihr Ungeborenes. Auf diese Weise lässt sich z.B. der Versorgungszustand des Kindes beurteilen.

Eine Doppler-Untersuchung ist begründet, bei
1. Verdacht auf vermindertes Wachstum oder
2. Wachstumsstillstand des Kindes
3. verminderter Fruchtwassermenge
4. Auffälligkeiten der fetalen Herzfrequenz
5. Verdacht auf Herzfehler/Herzerkrankungen
6. Verdacht auf kindliche Fehlbildung oder Erkrankung
7. Blutgruppenunverträglichkeit
8. schwangerschaftsbedingte Erkrankung der Mutter (z.B. Bluthochdruck, Präeklampsie (sog. Schwangerschaftsvergiftung), Diabetes mellitus, Nierenerkrankung)
9. bestimmten Infektionen (z.B. Ringelröteln)
10. Früh- oder Mangelgeburt in einer vorangegangenen
11. Schwangerschaft
12. Mehrlingsschwangerschaften

Die Doppler-Untersuchung kann einerseits zur Beruhigung der Schwangeren beitragen, wenn sich ein ausgesprochener Verdacht nicht bestätigt. Zum Beispiel wenn ein Kind für das Schwangerschaftsalter zu klein ist und sich die Versorgung des Kindes dennoch als gut darstellt.
Andererseits lässt Sie uns frühzeitig Situationen erkennen, in denen Handlungsbedarf besteht. Dabei kann eine intensive vorgeburtliche Betreuung oder in Einzelfällen eine vorzeitige Entbindung notwendig werden.

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